1) Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist nur unter „3G-Voraussetzungen“ und unter den oben beschriebenen Rahmenbedingungen möglich
2) Es gelten die allgemeinen Hygieneschutzmaßnahmen des jeweiligen Gastronomiebetriebes in dessen Veranstaltungsräumen die Veranstaltung stattfindet.
Die Hygieneschutzmaßnahmen und die Nies-/Hustetikette sind einzuhalten.
3) Der Gast betritt mit Maske die Veranstaltung, wo er von einem Mitarbeiter aufgefordert wird, sich die Hände zu desinfizieren.
4) Es besteht Verpflichtung zum Tragen einer Nasen-Mund-Bedeckung (FFP2 oder medizinische Maske) beim Betreten des jeweiligen Gastronomiebetriebes/
Veranstaltungsraumes und immer beim Verlassen des Sitzplatzes.
5) Der jeweils vom Teilnehmer ausgewählte Sitzplatz ist für die Dauer der Veranstaltung beizubehalten um die Nachvollziehbarkeit von möglichen Ansteckungsketten zu gewährleisten.
Dies wird zu Beginn der Veranstaltung durch eine entsprechende Dokumentation der Sitzplatzbelegung festgehalten.
Die Teilnehmer, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, werden gebeten möglichst Sitzplätze an einem Tisch zu belegen.
6) Entsprechend der Anzahl der Anmeldungen wird die Tisch-/Sitzplatzordnung so ausgelegt, dass zwischen den Tischen ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden kann.
7) In den Veranstaltungsräumen (einschließlich Sanitäranlagen, sowie beim Betreten und Verlassen der Räume) ist ein Sicherheitsabstand von 1,50 m einzuhalten. Dies gilt nicht für Personen, die nach den geltenden Regelungen im Verhältnis zueinander von den Kontaktbeschränkungen befreit sind. Des Weiteren gilt der Sicherheitsabstand nicht für Mitarbeiter und Mitwirkende.
8) Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen oder respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere (wie z.B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- und Geschmacksinnes) sind von der Veranstaltung ausgeschlossen.
9) Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 10 Tagen und die einer Quarantänemaßnahme unterliegen sind von der Veranstaltung ausgeschlossen.
10) Sollten Personen während des Aufenthalts der Veranstaltung Symptome entwickeln wie Fieber oder Atemwegsbeschwerden usw., die für COVID-19 typisch sind, so haben diese umgehend die Veranstaltung zu verlassen.
11) Am jeweiligen Sitzplatz kann auf eine Mund-Nasenmaske-Maske verzichtet werden. Der zugewiesene Platz darf während der Veranstaltung nicht mit einem anderen Gast getauscht werden. Beim Verlassen des Platzes ist grundsätzlich Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
12) Der Veranstalter hat Kontaktdaten nach Maßgabe der aktuell geltenden infektionsschutz- rechtlichen Vorschriften von allen Besuchern zu erfassen, um im Fall einer Infektion Kontakte nachverfolgen zu können. Dies und der „3G-Nachweis“ wird im Rahmen der Ausgabe der Eintrittskarten durch den Veranstalter dokumentiert. Dies geschieht auch durch feste Sitzplätze (siehe Punkt 5).
Die Daten werden 4 Wochen lang gespeichert und dann vernichtet.
13) Der Veranstalter sorgt dafür, dass die Vorschriften des Schutz- und Hygienekonzeptes von den Mitwirkenden und Mitarbeitern umgesetzt werden und kommuniziert dies eben falls gegenüber den anwesenden Besuchern. Gegenüber Besuchern, die diese Vorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.
14) Auf den Parkplätzen ist ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Dies gilt nicht für Personen, die nach den geltenden Regelungen im Verhältnis zueinander von den Kontaktbeschränkungen befreit sind.
15) Die An- und Abreise zur Veranstaltung sollte stets individuell unter Berücksichtigung der Richtlinien (Mund-Nasenschutz-Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln (FFP2-Maske) usw.) erfolgen. Fahrgemeinschaften zur Veranstaltung sind zu vermeiden und im Ausnahmefall nur unter Verwendung einer FFP2-Maske zulässig.
Das Schutz- und Hygienekonzept der Raiffeisenbank im Oberpfälzer Jura eG kann vorbehaltlich der aktuellen Situation bzw. der jeweils gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Staatsministeriums und den dazugehörenden Rahmenkonzepten jederzeit abgeändert und/oder ergänzt werden. Es gelten die allgemein gültigen Hygieneschutzvorschriften.