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Wichtige Fristen
an Feiertagen

Am 24. und 31. Dezember sind unsere Filialen geschlossen

 

  • Als Bankfeiertage gelten der 24. und 31. Dezember. Unsere Geschäftsstellen sind an diesen Tagen geschlossen - ausgenommen sind Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker.
  • Online: Digitale Überweisungen werden an Bankarbeitstagen wie gewohnt abgewickelt. Echtzeit-Überweisungen erreichen das Empfängerkonto sogar innerhalb von 10 Sekunden – auch an Wochenenden und Feiertagen, rund um die Uhr. Bitte beachten Sie ggf. Verzögerungen über die Feiertage.
  • Papierform: Schriftliche Überweisungen müssen rechtzeitig vor den Feiertagen am Service abgegeben oder im Briefkasten der jeweiligen Geschäftsstellen eingeworfen werden.* 

*Fristen zur Einreichung von Überweisungen

 

Für die Geschäftsstellen Seubersdorf, Beratzhausen, Laaber, Hohenfels gilt: Belege und Überweisungen, die spätestens

am Montag, den 29. Dezember 2025 vor 16.30 Uhr

eingereicht werden (gilt auch für den Einwurf in Briefkästen), können noch im Jahr 2025 verbucht werden.

 

Für die weiteren Geschäftsstellen in Parsberg, Hemau, Velburg, Kallmünz, Wolfsegg und Painten gilt: Belege und Überweisungen, die spätestens

am Dienstag, den 30. Dezember 2025 vor 12.30 Uhr

eingereicht werden (gilt auch für den Einwurf in Briefkästen), können noch im Jahr 2025 verbucht werden.

 

Unsere Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker sind durchgehend verfügbar.

Ab dem 02. Januar 2026 sind wir wie gewohnt zu unseren Öffnungszeiten für Sie da. 

Spezielle Öffnungszeiten und Bankfeiertage

24. Dezember 2025GESCHLOSSEN
25. Dezember 2025GESCHLOSSEN
26. Dezember 2025GESCHLOSSEN
31. Dezember 2025GESCHLOSSEN
01. Januar 2026GESCHLOSSEN
06. Januar 2026GESCHLOSSEN

Alle Buchungszeiten im Blick

Fristen für Daueraufträge
  •  
    • Alle Daueraufträge für Überweisungen mit dem Ausführungstermin 30. Dezember 2025 werden am 30. Dezember früh morgens ausgeführt.
    • Alle Daueraufträge für Überweisungen mit dem Ausführungstermin 31. Dezember 2025 werden auf Dienstag, den 30. Dezember 2025 vorgezogen und ebenfalls früh morgens ausgeführt.
    • Änderungen von Daueraufträgen mit dem Ausführungstermin 29. Dezember 2025, die im Jahr 2025 noch berücksichtigt werden sollen, sind bei Dauerüberweisungen bis Dienstag, den 23. Dezember um 18:00 Uhr möglich. Bei Dauerlastschriften gilt Freitag, der 19. Dezember 2025 bis 18:00 Uhr.
    • Änderungen von Daueraufträgen mit dem Ausführungstermin am 30. oder 31. Dezember 2025, die im Jahr 2025 noch berücksichtigt werden sollen, sind bei Dauerüberweisungen bis Montag, den 29. Dezember um 18:00 Uhr möglich. Bei Dauerlastschriften gilt Montag, der 22. Dezember 2025 bis 18:00 Uhr.
    • Daueraufträge für Überweisungen mit Ausführungstermin am 1. Januar 2026 werden am Freitag, den 2. Januar 2026 gebucht.
    • Daueraufträge mit Fälligkeit nach dem 1. Januar 2026 werden wie gewohnt im neuen Jahr verarbeitet.
Fristen für Echtzeitüberweisungen
    • Überweisungen in Echtzeit können während des Jahreswechsels grundsätzlich durchgehend beauftragt werden und bei der Empfängerin oder beim Empfänger eingehen. Das gilt auch während der Verarbeitung zum Jahresende ab Dienstag, den 30. Dezember 2025 ca. 20:30 Uhr.
    • Buchungen für Konten, die sich gerade in der Kontoabrechnungsverarbeitung befinden, werden zunächst geparkt. Die Buchung erfolgt nach Abschluss der Kontoabrechnungsverarbeitung mit der gelieferten Wertstellung.
Fristen im SEPA-Zahlungsverkehr
    • Das Buchungsende für den SEPA-Zahlungsverkehr in 2025 ist am Dienstag, den 30. Dezember 2025 um 20:30 Uhr.
    • Der erste TARGET-Tag und Buchungstag 2026 ist Freitag, der 2. Januar.
Schlusszeiten im Wertpapiergeschäft
  • Der letzte Börsenhandelstag in Deutschland ist Dienstag, der 30. Dezember 2025.

    • Präsenzbörsen: Börsenschluss ist um 14:00 Uhr und Orderannahmeschluss um 13:59 Uhr.
    • Xetra: Börsen- und Orderannahmeschluss ist um 13:59 Uhr.
    • Tradegate: Börsen- und Orderannahmeschluss ist um 13:59 Uhr.
    • Direktgeschäfte mit Optionsscheinen/Zertifikaten sind bis 13:55 Uhr möglich.

    Bitte beachten Sie die Annahmeschlusszeiten. Wir empfehlen eine Karenzzeit von 5 Minuten für die Erteilung einer Wertpapierorder. Sprechen Sie Ihre Kundenberatung bzw. Ihren Kundenservice bezüglich der gesonderten Regeln für ausländische Börsenplätze und außerbörsliche Geschäfte an. Wie bereits im letzten Jahr bleiben alle über das Jahresende hinaus gültigen Wertpapierorders in den Systemen aller Börsen bestehen und werden nicht gelöscht. Es ist am 30. Dezember 2025 möglich, Wertpapierorders für das Jahr 2026 einzustellen. Bitte beachten Sie, dass die maximale Ordergültigkeit 360 Kalendertage nicht überschreiten darf. Der erste Handelstag im neuen Jahr ist der 1. Februar 2026. Es gelten die normalen Börsenzeiten.

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