Seit April 2024 gilt in der gesamten Europäischen Union eine neue Verordnung zur Echtzeitüberweisung (EU Nr. 2024/886). Diese hat das Ziel, die Nutzung und die Akzeptanz von Echtzeitüberweisungen zu fördern und einheitliche Standards für mehr Sicherheit und Effizienz im Zahlungsverkehr zu schaffen. Die Umsetzung der Verordnung bringt ab dem 05. Oktober 2025 wichtige Neuerungen mit.
Echtzeitüberweisungen können künftig nicht mehr nur im Online-Banking oder EBICS beauftragt werden, sondern auch am Telefon oder als Überweisung per Beleg. Je nach Verfahren stehen Ihnen Einzel- und Sammelaufträge sowie minutengenaue Dauer- und Terminaufträge zur Verfügung.
Die Ausführung Ihrer Aufträge erfolgt rund um die Uhr, ohne Betragsgrenze oder Zusatzkosten. Und die neue Empfängerüberprüfung für Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und Daueraufträge schafft mehr Sicherheit. Vor der Ausführung eines Auftrages wird künftig geprüft, ob der Name des angegebenen Empfängers mit dem Namen bei der Empfängerbank übereinstimmt.
Doch es gibt Handlungsbedarf. Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Änderungen für Sie und Ihr Unternehmen.