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Zwei Frauen liegen sich lachend in den Armen

Gesetzliche Neuerungen im Zahlungsverkehr

 

Neue Abläufe. Mehr Sicherheit.

  • Ab dem 05. Oktober 2025 ändern sich die Abläufe bei Überweisungen.
  • Name und IBAN werden künftig bei allen Überweisungen automatisch geprüft.
  • Fehlbuchungen werden vermieden und die Zahlungssicherheit wird erhöht.

 

Seit April 2024 gilt in der gesamten Europäischen Union eine neue Verordnung zur Echtzeit­überweisung (EU Nr. 2024/886). Diese hat das Ziel, die Nutzung und die Akzeptanz von Echtzeit­überweisungen zu fördern und einheitliche Standards für mehr Sicherheit und Effizienz im Zahlungs­verkehr zu schaffen. Die Umsetzung der Verordnung bringt ab dem 05. Oktober 2025 wichtige Neuerungen mit. 

Echtzeit­überweisungen können künftig nicht mehr nur im Online-Banking oder EBICS beauftragt werden, sondern auch am Telefon oder als Überweisung per Beleg. Je nach Verfahren stehen Ihnen Einzel- und Sammel­aufträge sowie minutengenaue Dauer- und Termin­aufträge zur Verfügung.

Die Ausführung Ihrer Aufträge erfolgt rund um die Uhr, ohne Betrags­grenze oder Zusatz­kosten. Und die neue Empfänger­überprüfung für Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und Dauer­aufträge schafft mehr Sicherheit. Vor der Ausführung eines Auftrages wird künftig geprüft, ob der Name des angegebenen Empfängers mit dem Namen bei der Empfänger­bank übereinstimmt.

Doch es gibt Handlungs­bedarf. Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Änderungen für Sie und Ihr Unternehmen.

Neuerungen im Zahlungsverkehr

Echtzeit­überweisungen auf allen Wegen

  • Überall nutzbar: Echtzeit­überweisungen können künftig auf allen bekannten Wegen erteilt werden – im Online-Banking, EBICS-Verfahren, in der VR Banking App und auch per Beleg in der Filiale.
  • Neue Funktionen: Echtzeit­überweisungen können ab Oktober auch als minuten­genauer Dauer­auftrag oder Termin­auftrag eingereicht werden. So bleiben Sie flexibel.

Echtzeit­überweisungen ohne Betrags­grenze und Zusatz­kosten

  • Unbegrenzte Beträge: Echtzeit­überweisungen sind künftig ohne zusätzliche Betrags­obergrenze möglich. Vereinbarte Limite im Online-Banking oder EBICS-Verfahren bleiben bestehen.
  • Gleiche Kosten wie Standard­überweisungen: Eine Echtzeit­überweisung kostet nicht mehr als eine Standard­überweisung.
  • Rund um die Uhr: Echtzeit­überweisungen sind zu jedem Tag und jeder Uhrzeit möglich – auch am Feiertag und am Wochenende.

Sicherheit durch Empfängerüberprüfung (Verification of Payee)

  • Verpflichtende Empfängerüberprüfung: Alle Überweisungen und Echtzeitüberweisungen sind künftig zu prüfen. Das gilt auch für Sammel-, Dauer- und Terminaufträge.
  • Verzicht auf Empfängerüberprüfung: Als Firmen­kundin oder Firmen­kunde können Sie bei Sammel­überweisungen und Echtzeit-Sammel­überweisungen mit mehreren Transaktionen auf die Empfängerüberprüfung verzichten.
  • Hinterlegung von Handelsnamen/Alias: Firmen­kundinnen oder Firmen­kunden können neben ihrem Firmen­namen auch bekannte Handels­namen hinterlegen. Diese werden bei der Empfängerüberprüfung zusätzlich berücksichtigt.

Sofortige Rückmeldung zum Status der Echtzeit­überweisung

  • Schnelle Status­information: Auftraggeberinnen und Auftrag­geber eines Echtzeitüberweisungs­auftrages werden innerhalb kürzester Zeit über den Erfolg oder Misserfolg der Überweisung informiert.
  • Kostenfreie Benachrichtigung: Die Rückmeldung erfolgt kostenfrei dort, wo der Auftrag erteilt wurde.

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zur Empfängerüberprüfung haben, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.

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