1. Zum Zwecke des Supports gewährt der Kunde der Bank Zugriff auf sein Rechnersystem mit Hilfe der Software "FastViewer".
2. Der Kunde kann den Umfang des Zugriffs, die sichtbaren Anwendungen sowie die Dauer der Sitzung selbst bestimmen.
3. Der Kunde kann selbst steuern, ob die Bank die Fernwartung des Rechners übernehmen soll und kann diese Funktion jederzeit selbständig deaktivieren.
4. Dem Kunde ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen ergreifen und die Bank unverzüglich informieren muss.
5. Soweit die Haftung der Bank ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung des Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Bank.
6. Die Fernwartungssitzungen werden aus Gründen der Nachvollziehbarkeit aufgezeichnet.
Bitte beachten Sie, dass ihnen dieser Service nur während der Geschäftszeiten nach telefonischer Vereinbarung mit einem unserem Support-Mitarbeiter zur Verfügung steht.
Die Mitarbeiter der Raiffeisenbank im Oberpfälzer Jura eG werden Sie nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und nur mit Ihrer Zustimmung auffordern, das Support-Tool zu starten. Es erfolgen keine unaufgeforderten Anrufe von Seiten der Bank zum Starten der Fernwartungssitzung.
Die Raiffeisenbank im Oberpfälzer Jura eG übernimmt keinerlei Haftung für von Ihr nicht verursachte Störungen, auch wenn Sie in zeitlicher Nähe zum geleisteten Support stehen.